Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat haben gestern eine Einigung zum Familienleistungsgesetz erzielt, zwischen Bund und Ländern war bisher die Aufteilung der Kosten für die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag streitig. Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits heute mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, kann das Gesetz – und damit die Kindergelderhöhung – wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.