Gebrüder Schmidtlein müssen zahlen

Wegen irreführender Angebote im Internet hat das Landgericht Hamburg die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € verurteilt.

Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten (z. B. www.sms-heute.de, www.klingeltoene-heute.de, www.wohnen-heute.de) Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung und Abgabe einer Unterlassungserklärung mit drohender Vertragsstrafe von 2.000,– € je Verstoß war das Unternehmen wiederholt mit derart unlauteren Angeboten aktiv, so dass die Wettbewerbszentrale erfolgreich die Zahlungsklage erhoben hat.

Gegen vier weitere Unternehmen hat die Wettbewerbszentrale zwischenzeitlich aufgrund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung ebenfalls Klage eingereicht, da auch bei diesen Anbietern für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle:

  • Internetservice AG (www.lebensprognose.com),
  • VitaActive Ltd. (www.lebenserwartung.de, www.iq-fight.de)
  • Genealogie Ltd. (www.genealogie.de)
  • Netcontent Ltd. (www.routenplaner-server.com, www.kochrezepte-server.com, www.grafik-archiv.com etc.).

Landgericht Hamburg, Urteil vom 08. Mai 2007 – 12 O 532/06 – noch nicht rechtskräftig