Einfrieren von Vermögen in der EU

Die EU darf nach einem Urteil des EU-Gerichts erster Instanz private Vermögen einfrieren. Damit wird der EU das Recht zuerkannt, direkt Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verfügen. Diese Auslegung, die nicht im Widerspruch zum Wortlaut der Artikel 60 EG und 301 EG steht, so, so das Gericht, sowohl durch Wirksamkeitserwägungen als auch aus humanitären Gründen gerechtfertigt. Das Einfrieren von Geldern sei nicht grundrechtswidrig bzw. stelle keinen willkürlichen und unangemessenen Eingriff in das Eigentumsrecht dar.

EU-Gericht erster Instanz mit Urteil vom 21.09.2005 – T-306/01.

[Entnommen aus dem Blawg „strafprozess …„]

Schreiben Sie einen Kommentar