Tabaksteuer für Schmuggler

Hartes Urteil für Zigarettenschmuggler: Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 TabStG 1980, wonach die Tabaksteuerschuld bei einer Einziehung der tabaksteuerpflichtigen Ware nicht erlosch, verstößt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, sondern war durch sachgerechte Gründe gerechtfertigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. August 2005 – VII R 1/00

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