Steuerfahnder und Lebensversicherungen

Wieder einmal werden Steuerfahnder bei Lebensversicherungsgesellschaften aktiv und verlangen von den Versicherungsgesellschaften Auskunft über die dort abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge.
Von dieser Ermittlungsmaßnahme sind insbesondere Kapital- und Rentenversicherungsverträge mit laufenden Beitragszahlungen von mehr als 10.000 ?, Einmalzahlungen von mehr als 50.000 ? oder Bareinzahlungen oder Zahlungen aus dem Ausland von mehr als 10.000 ? betroffen.

Vermutet werden Steuerhinterziehungen sowie die „Wäsche“ von Schwarzgeld durch Lebensversicherungsverträge nach dem (bis zur Reform durch das Alterseinkünftegesetz möglichen) 5+7-Modell. Hierbei zahlt der Kunde auf einmal eine größere Summe in ein festverzinsliches Depot, aus dem dann fünf Jahre lang gleich hohe Beträge in eine Kapitallebensversicherung fließen. Nach weiteren sieben beitragsfreien Jahren ist dann die Ausschüttung der Lebensversicherung steuerfrei und eventuelle Steuerhinterziehungen, aus denen das eingezahlte Geld resultierte waren sowohl steuerrechtlich wie strafrechtlich verjährt.

[via Manager-Magazin]

Schreiben Sie einen Kommentar