Pauschale Vorauszahlungen

Der Europäische Gerichtshof hat einem weiteren umsatzsteuerlichen Gestaltungsmodell den Garaus gemacht:

Nach Ansicht des EuGH erfasst Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Sechsten Umsatzsteuer-Richtlinie nicht solche pauschale Vorauszahlungen, die für Gegenstände geleistet werden, die gattungsmäßig in einer Liste angeführt werden, die jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Käufer und Verkäufer geändert werden kann und von der der Käufer gegebenenfalls Artikel auf der Grundlage einer Vereinbarung wählen kann, die er jederzeit einseitig mit der Folge kündigen kann, dass ihm der nicht verwendete Teil der Vorauszahlung in voller Höhe erstattet wird.

EuGH, Urteil vom 21. Februar 2006 – C‑419/02 (Bupa Hospitals)

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