Willkürliche Umsatzsteurpflicht?

Ob ein Umsatz umsatzsteuerbar ist oder nicht, ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zunächst rein technisch zu beurteilen:

Umsätze sind, selbst wenn sie ausschließlich in der Absicht getätigt werden, einen Steuervorteil zu erlangen, und sonst keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen und damit eine umsatzsteuerbare wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Umsatzsteuer-Richtlinie, wenn sie die objektiven Kriterien erfüllen, auf denen diese Begriffe beruhen.

EuGH, Urteil vom 21. Februar 2006 – C-223/03 (University of Huddersfield)

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