Übertragung stiller Reserven zwischen Schwestergesellschaften

In den Jahre ab 1999 (während der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) konnten die stillen Reserven, die infolge der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehörenden Wirtschaftsgutes aufgedeckt wurden, nicht auf Reinvestitionen im Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft übertragen werden. Das galt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn der veräußernde Gesellschafter als einziger am Vermögen der Schwestergesellschaft beteiligt war.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. Februar 2006 – IV R 23/04

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