Hält das Finanzgericht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt für rechtswidrig, hat es eine eigene Schätzung vorzunehmen.
Bundesfinanzof, Urteil vom 18. April 2006 – VII R 77/04
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Hält das Finanzgericht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt für rechtswidrig, hat es eine eigene Schätzung vorzunehmen.
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