Das EU-Parlament hat in zweiter Lesung die „Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ („Health Claims“) und die „Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln“ angenommen.
In der ersten Verordnung sind spezifische Nährwertprofile sowie die Ausnahmen festgelegt worden, denen Lebensmittel entsprechen müssen, um nährwert- oder gesundheitsspezifische Angaben tragen zu dürfen. Nährwertprofile beziehen sich auf den Fett-, Zucker- und Salzgehalt eines Produkts.
Die zweite Verordnung listet insbesondere die Vitaminformulierungen und Mineralstoffe auf, die Lebensmitteln freiwillig zugesetzt werden dürfen. Nationale Vorschriften über einen obligatorischen Zusatz sind hiervon nicht betroffen.
Nachdem sich EU-Parlament und Rat sich im Vorfeld auf Kompromisse einigen konnten, ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden wird.