Mitvermietung von Grundstückszubehör

Auch eine geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegen. Bei der Mitvermietung von BetriebsvorrichtungenKeine erfolgt keine erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 39/05

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