Banken und Schrottimmobilien

Banken, die ihre Kunden nicht auf eine sittenwidrige Überteuerung einer zu Steuersparzwecken erworbenen Immobilie hinweisen, können dafür nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht haftbar gemacht werden.

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall hatte ein Anleger für eine 56 qm große Wohnung rund 90 000 Euro gezahlt, obwohl diese nur etwa 30 000 Euro wert war. Dennoch hatte die Bank dem Kunden für das Objekt ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen gewährt. Für das OLG war dies in Ordnung, solange die Bank keine weitergehenden Kenntnisse als der Kunde habe. Das Kreditinstitut brauche nur die Bonität des Darlehensnehmers prüften, sich aber im Übrigen keine weiteren Gedanken hinsichtlich der Rentabilität des Geschäftes zu machen.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 22. Februar 2006 – 9 U 37/05

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