Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie vorgelegt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die „Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG“ umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf soll, so die Begründung der Bundesregierung, die für die Markteffizienz und den Anlegerschutz erforderliche Transparenz am Kapitalmarkt herstellen, ohne aber die Unternehmen mit bürokratischen Pflichten zu belasten. Wesentliche Änderungen finden sich im Gesetzentwurf in Artikel 1 (Wertpapierhandelsgesetz) und in Artikel 2 (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung). Hervorzuheben sind dabei folgende Punkte:
- Europaweite Verbreitung von Kapitalmarktinformationen
- Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
- Publikationspflichten hinsichtlich der Rechnungslegung
- Bürokratieabbau