Die Bundesregierung hat für einige neu geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen das Gesetzgebungsverfahren für die notwendigen Zustimmungsgesetze eingeleitet und die Gesetzentwürfe dem Bundesrat zugeleitet.
Dies betrifft die Doppelbesteuerungsabkommen mit
- Weißrussland (Vertrag vom 30.09.2005; Steuern vom Einkommen und Vermögen)
- Kirgisien (Vertrag vom 01.12.2005; Steuern vom Einkommen und Vermögen) und
- Slowenien (Vertrag vom 03.05.2006; Steuern vom Einkommen und Vermögen)