„Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG; Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung„.
So verhältnismässig harmlos kommt die Überschrift einer Mitteilung über ein BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen) vom 01.03.2017 daher.
Der Inhalt hat es aber in sich. Zu Beginn des Schreibens heißt es:
„Die Bundesrepublik Deutschland sowie 87 andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.„
und weiter:
„Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der
Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 FKAustG veröffentlicht.„
Was alles ausgetauscht wird, kann man hier nachlesen.
Unter Beratergesichtspunkten kann man daher nur davor warnen, ohne Vorkenntnisse vermeintliche „Schlupflöcher“ im Ausland zu nutzen.