Endlich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien statt mit den Sozialistischen Sowjetrepubliken

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 ist im Verhältnis zu Armenien noch immer anzuwenden.

Dies will die Bundesregierung nun ändern. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 soll durch ein neues Abkommen ersetzt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. 06.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 eingebracht. Doppelbesteuerungen würden ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, schreibt die Bundesregierung.

  1. BT-Drs. 18_11867 []

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