Corona und das Arbeitsgericht Siegburg

Wie wir in der Praxis bereits bemerkt hatten, hat das Arbeitsgericht Siegburg nun auch offiziell mitgeteilt, dass es wegen der Covid 19-Gefahren den Geschäftsbetrieb einschränkt:

Im Rahmen der Pandemie-Planung des Landes hat auch das ArbG Siegburg seinen Geschäftsbetrieb eingeschränkt.

Die Gerichtssitzungen wurden bereits durch die Richterinnen und Richter des Gerichts aufgehoben. Dies betrifft sowohl das Arbeitsgericht Siegburg als auch den Gerichtstag Gummersbach. Das Gerichtsgebäude ist ab sofort bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich.

Das Gericht bittet daher alle, sich auf den schriftlichen Kontakt zu beschränken. Die Rechtsantragsstelle des Gerichts ist täglich von 08.00 bis 12.00 Uhr telefonisch zu erreichen (Tel.-Nr. 02241 – 305 460).

Auf absehbare Zeit werden Termine nur noch stattfinden, wenn sie unaufschiebbar sind. Dabei wird davon auszugehen sein, dass voraussichtlich Termine vor dem 19.04.2020 nur in Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes, die durch besondere Eilbedürftigkeit gekennzeichnet sind, stattfinden.

Die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist sehr dynamisch. Sollte sich die Sachlage ändern, wird die Öffentlichkeit kurzfristig unterrichtet. Für Nachfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Arbeitsgericht Siegburg, Pressemitteilung vom 01.04.2020