Da die Setz- und Brutzeit bei den Wildtieren wieder begonnen hat, weisen wir auch dieses Jahr wieder auf die Pflichten der Hundehalter hin.
Abgesehen von den generellen Regelungen im Tierschutzgesetz und davon, dass auch Hundehalter ihr Tier soweit im Griff haben müssen, dass es nicht Tiere belästigt, aufstöbert, hetzt oder reißt etc., gibt es auch besondere Vorschriften für die Setz- und Brutzeit, die nicht nur bußgeldbewehrt sind, sondern auch weitergehende Konsequenzen nach sich ziehen können.
Hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen weisen wir auf unseren Beitrag Brut- und Setzzeiten: Pflichten des Hundehalters auf Hunderecht.Koeln hin. Dort haben wir die landesgesetzlichen Regelungen zusammengestellt. Einzelne Kommunen haben eigene Regelungen, die zu beachten sind.