Einfuhren aus den VAE, Nepal und Sri Lanka

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate, Nepals und Sri Lankas Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (fehlender guillochierter Überdruck).

Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse nach Form A zugestimmt.

Es gelten die nachstehend aufgeführten Übergangsfristen:

  • Vereinigte Arabische Emirate bis zum 31. Dezember 2006,
  • Nepal bis zum 31. Dezember 2006,
  • Sri Lanka bis zum 30. Juni 2008.

Nach den vorgenannten Ausstellungsdaten können derartige Ursprungszeugnisse nicht mehr als Präferenznachweise anerkannt werden.

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