Lohnrückzahlung

Die Rückzahlung einer Abfindung ist auch dann im Abflussjahr zu berücksichtigen, wenn die Abfindung im Zuflussjahr begünstigt besteuert worden ist. Eine Lohnrückzahlung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs regelmäßig kein rückwirkendes Ereignis, das zur Änderung des Einkommensteuerbescheides des Zuflussjahres berechtigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Mai 2006 – VI R 33/03

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