Unternehmensgründung durch Beteiligungsgesellschaft

Ein Unternehmen, das von ihm gehaltene Anteile an Vorratsgesellschaften veräußert, die es zuvor selbst gegründet hat, hat diese Anteile nicht i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 mit dem Ziel des kurzfristigen Eigenhandelserfolges erworben.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. Mai 2006 – I R 100/05

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