Siebdrucker-Meister

Für das Siebdrucker-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen.

Der Siebdruck ist ein universelles Druckverfahren. Entsprechend vielfältig sind die Verfahrensvarianten. Im Siebdruck können Textilien, Kunststoffe, Papier, Blech, Porzellan und mehr bedruckt werden. Lichtbeständige Farben und wetterfeste Materialien machen den Siebdruck überall einsatzfähig, wo das Leben rauscht. In den Zentren der Innenstädte erzählen großformatige City-Lights, digitale Poster und glitzernde Mega-Prints von einer neuen Dimension des Druckens – das Spektrum für Siebdruckprodukte kennt fast keine Grenzen. Der Farbauftrag beim Siebdruck ist fünf bis zehnmal so dick wie bei anderen Druckverfahren. Er eignet sich daher besonders für hochwertige Werbedrucke, Schilder, Plakate und Verpackungsdrucke.

Als produktbezogene Spezialisierungen kommen insbesondere der Rollen-, Bogen-, Körper-, Textil- und der Glassiebdruck sowie Technischer Siebdruck und Keramischer Siebdruck in Betracht.

In den Siebdruckbetrieben werden die Kundenaufträge auf hohem Niveau siebdruck-spezifischer Fertigungstechniken sowie unter Berücksichtigung konzeptioneller und gestaltersicher Aspekte durchgeführt. Das setzt auch voraus, dass der Siebdrucker manuelle und maschinelle Verfahren der Siebdrucktechnik beherrscht, insbesondere der Siebdruckvorstufe, der Siebdruckformherstellung, des Siebdruckprozesses sowie der Veredlung und Weiterverarbeitung von Siebdruckprodukten.

Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Siebdrucker-Handwerk galt dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde das Meisterprüfungsprojekt und die Situationsaufgabe so gestaltet, dass der Prüfling mit der bestandenen Meisterprüfung den Nachweis erbracht hat, dass er die Komplexität des Handwerks beherrscht.

Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Siebdrucker-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, sondern zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Handwerks ist. Eine freiwillige Meisterprüfung ist aber auch für die Gewerbe der Anlage B möglich und ist gerade hier als Gütesiegel auf dem Markt von großer Bedeutung. In den Meisterprüfungen für zulassungsfreie Handwerke werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke – es gibt keine Niveauunterschiede. Damit stellt die Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden dar, das für handwerkliche Kompetenz und Kundenorientierung steht.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2126) tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferverordnung vom 3. Februar 1982 ab.

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