Amateurfunk-Verordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 25. August 2006 die Erste Änderung der Amateurfunkverordnung verabschiedet, die zu einigen signifikanten Änderungen für Amateuerfunker führt:

„Einsteiger“ dürfen weltweiten Funkverkehr durchführen:

Inhabern von Einsteiger-Klassen – das sind in Deutschland rund 6000 Funkamateure – wird erstmalig die Teilnahme an dem äußerst attraktiven weltweiten Funkverkehr auf Kurzwellen-Frequenzbändern ermöglicht. Entsprechendes gilt zunehmend auch im europäischen Ausland, weil diese Einsteiger-Klasse seit Kurzem europaweit harmonisiert ist und gegenseitig anerkannt wird.

Amateurfunkverkehr im 50-MHz-Bereich ohne Sonderzuteilungen:

Die bisher wegen zu beachtender Sonderbestimmungen geltende zahlenmäßige Beschränkung bei der Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs (zuletzt 4500 Sonderzuteilungen) konnte jetzt endlich aufgehoben werden. Der Frequenzbereich ist wegen seiner besonderen Ausbreitungsbedingungen für Funkamateure ein interessantes und beliebtes Experimentierfeld. Es wird erwartet, dass bis zu 10.000 Funkamateure diesen Frequenzbereich nutzen werden, ohne dass es zu nennenswerten Störungen oder Beeinträchtigungen anderer Funkdienste kommen wird. Die neue Regelung unterstreicht die im Gesetz über den Amateurfunk festgelegte Definition des Amateurfunkdienstes, wonach dieser ein Funkdienst ist, der u. a. zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien wahrgenommen wird.

Zusatzprüfung von der niedrigen zur höheren Zeugnisklasse:

Bisher war der Niveauunterschied zwischen den beiden Zeugnisklassen E und A so deutlich, dass zum Erwerb der höheren Klasse A eine vollständig neue Prüfung zu absolvieren war. Im Zuge der weiteren europäischen Harmonisierung von Funkzeugnisklassen ist das Wissensniveau bei Prüfungen zum Erwerb der Zeugnisklasse E so weit angeglichen worden, dass zum Erwerb der höheren Klasse jetzt das erfolgreiche Ablegen einer entsprechenden Zusatzprüfung genügt.

Mit Ausnahme der Festlegungen über neue Prüfungsanforderungen für den Erwerb der Klasse E gilt die Erste Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung seit dem 1. September 2006. Demnach ist die Zusatzprüfung von Klasse E nach Klasse A bereits jetzt möglich; für die Anwendung der geänderten Prüfungsanforderungen ist jedoch aus praktischen Gründen eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2007 vorgesehen.

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