Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen. Das Gesetz wird den bisher frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers neu regeln. Es werden Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden eingeführt. Auch Versicherungsberater fallen unter die neue Regelungen.
Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein allgemein zugängliches Online-Register errichtet.
Im November soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten werden.