Die Regierungskoalition hat sich auf eine „Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland“ verständigt. Kernpunkte sollen sein:
- Die Steuerbelastung für Körperschaften wird um rund 9 Prozentpunkte auf unter 30% gesenkt. Die Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften soll damit im Ergebnis der Steuerbelastung weitgehend erreicht werden.
- Für Erträge aus Kapitalanlagen wird eine Abgeltungssteuer eingeführt.
- wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist.
Bleibt abzuwarten, was im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich heraus kommt.