Geändertes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA keine Einwendungen geäußert. Der Bundestag hatte dem Ratifizierungsgesetz bereits zuvor zugestimmt.

Wichtigste Änderungen sind der Wegfall der bisher auf 5% begrenzten Quellensteuer auf Schachteldividenden sowie der Quellensteuer für Anlageerträge von Altersvorsorgeeinrichtungen in Höhe von 15%. Darüber hinaus wirde die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen für entsandtes Personal vereinbart.

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