Preismissbrauch und das GWG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vorgelegt. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zielt in beiden Bereichen darauf, Schäden für den Wettbewerb und die Verbraucher zu vermeiden, die durch missbräuchliches Verhalten marktmächtiger Unternehmen drohen könnten.

Die vorgeschlagenen neuen kartellrechtlichen Regelungen für die Energiewirtschaft sind Teil eines Maßnahmenpaketes, das eine preisgünstige und sichere Energieversorgung dauerhaft gewährleisten soll.Daneben beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Optimierung der Angebotsbedingungen und der Steigerung der Effizienz der Energieversorgung Verordnungsentwürfe zum Kraftwerkanschluss und zur Anreizregulierung vorzulegen. Diese werden allerdings erst mittelfristig greifen. Kurzfristig ist deshalb eine wirksame und schlagkräftige Missbrauchsaufsicht unverzichtbar.

Die betroffenen Verbände sind für den 27. November zu einer Anhörung eingeladen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, einen Kabinettsbeschluss über das vorgeschlagene Maßnahmenpaket nach weiterer Ressortabstimmung baldmöglichst herbeizuführen.

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