Kontenpfändung in Europa

Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung angenommen. Darin geht es um die Verbesserung der Vollstreckung von Geldforderungen in Europa. Zur effizienteren Eintreibung von Schulden schlägt die Kommission die Einführung eines Europäischen Pfändungsbeschlusses vor. Mit diesem soll verhindert werden, dass der Schuldner Guthaben auf Konten in anderen Mitgliedstaaten verschiebt und sie so dem Zugriff entzieht.

Diese neue Regelung könnte entweder durch ein eigenständiges neues europäisches Verfahren eingeführt werden oder durch Harmonisierung der nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten im Rahmen einer Richtlinie. Nach der derzeitigen Rechtslage gelte für die Vollstreckung eines Urteils, das in einem anderen Mitgliedstaat für vollstreckbar erklärt wurde, das nationale Recht des Vollstreckungsstaats. Da die nationalen Vollstreckungsvorschriften bisher nicht harmonisiert seien, werde die Eintreibung von Schulden erheblich erschwert. Nicht nur die unterschiedlichen Rechtssysteme, sondern auch Sprachbarrieren hinderten den Gläubiger an der effizienten Verfolgung einer Forderung in einem anderen Mitgliedstaat. Interessierte Kreise werden aufgefordert, die im Grünbuch aufgeworfenen Fragen bis zum 31. März 2007 zu beantworten

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