Das Europäische Parlament hat am 15. November in zweiter Lesung die EU-Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Mit breiter Mehrheit billigten die Abgeordneten den Gemeinsamen Standpunkt, auf den sich die Mitgliedstaaten im Mai 2006 verständigt hatten. Nach abschließender Zustimmung des Rates kann die Richtlinie voraussichtlich noch in diesem Winter in Kraft treten.
Einbezogen sind nun zahlreiche Dienstleistungsbranchen, etwa im Handel, in der Gastronomie, im Handwerk, bei den IT-Dienstleistungen, im Bereich Forschung und Entwicklung, bei Unternehmensdienstleistungen und technischen Dienstleistungen, bei der Beratung und in der Bauwirtschaft. Die Richtlinie eröffnet damit für Deutschland neue Wachstumschancen.
Die Richtlinie muss in den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.