Freiberuflicher Bauleiter

Eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-)Ingenieurs entspricht.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. September 2006 – XI R 3/06

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