Wirtschaftliches Eigentum bei Doppeloptionen

Zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen auch die Veräußerungserlöse aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, sofern diese Beteiligung an der Gesellschaft bestimmte Grenzen überschreitet. Dieser Tatbestand des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG wird auch dann verwirklicht, wenn die wirtschaftliche Inhaberschaft an dem Kapitalgesellschaftsanteil auf den Erwerber übergeht. Dies ist beim Verkauf eines GmbH-Anteils jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Käufer des Anteils

  1. aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann,
  2. die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie
  3. das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind.

Bei der Prüfung dieser Merkmale ist zu berücksichtigen, dass eine von der zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichende Zuordnung der Beteiligung auch dann anzunehmen sein kann, wenn diese Voraussetzungen nicht in vollem Umfang erfüllt sind (sog. Gesamtbildbetrachtung).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04

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