Der wissenschaftliche Beirat hat eine Stellungnahme zu der von der Bundesregierung geplanten Unternehmenssteuerreform 2008 vorgelegt, die durchaus lesenswert ist.
Es sind vor allem fiskalische Erwägungen, welche die Bundesregierung von einer
eigentlich dringend gebotenen umfassenden Reform der Einkommens- und
Unternehmensbesteuerung abhalten.
Auch wenn die nun geplanten Maßnahmen keine Reform aus einem Guss
darstellen, so ist zunächst die Absicht zu begrüßen, die Tarifbelastung der
Gewinne von Kapitalgesellschaften zu senken. Dies ist ein richtiger und wichtiger
Schritt, weil damit steuerliche Anreize abnehmen, Investitionen und
Arbeitsplätze in Niedrigsteuerländer zu verlagern und Gewinne im Ausland zu
versteuern. Die Gewinnsteuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften würde
bei dem angestrebten Satz von 30 Prozent allerdings immer noch 5
Prozentpunkte über dem derzeitigen EU-Schnitt liegen.