Die Bundesregierung hat den nunmehr sechsten Existenzminimumbericht vorgelegt. Gegenstand des Berichts ist die Darstellung der für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums maßgebenden Beiträge. Zentrale Bedeutung erhält dieser Bericht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Steuerpflichtigen nach der Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld soviel Einkommen verbleiben muss, wie er zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie benötigt.
Der 6. Existenzminimumsbericht findet sich im Internetangebot des Bundesfinanzministeriums.