Steuerbefreiung für Nachhilfeunterricht

Die Bundesregierung hat nicht vor, die Umsatzsteuerbefreiung für die Anbieter von Nachhilfeunterricht für Schüler abzuschaffen. Eine solche Gesetzesänderung stünde nicht im Einklang mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Diese Neutralität verbiete es, gleichartige und miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen im Hinblick auf die Umsatzsteuer unterschiedlich zu behandeln. Wenn die Steuerbefreiung aufgehoben würde, so würde dies den Nachhilfeschüler oder dessen Eltern belasten, wenn der Anbieter des Nachhilfeunterrichts die Steuerbelastung weitergibt. Nach Darstellung der Regierung liegen die Preise privater Nachhilfe je nach Anbieter für eine 45-minütige Unterrichtsstunde in der Regel bei mindestens 10 Euro. Würde die Steuerbefreiung aufgehoben, würde dies zu Mehreinnahmen für den Staat führen, die aber nicht genau beziffert werden könnten. Es sei jedoch bekannt, dass die Zahl der Nachhilfestunden seit den 90er-Jahren stetig gestiegen sei.

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