Programmablaufplan Lohnsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2007 bekannt gemacht.

Wer sich einmal mit eigenen Augen davon überzeugen möchte, wie einfach doch die Steuerberechnung ist, findet dem Plan im Internet-Angebot des Bundesfinanzministeriums.

Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif nach § 32 a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 sowie die für 2007 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale sowie die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 2004.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23. November 2006 – I A 5 – Vw 7430/04/0002
IV C 5 – S 2361 – 33/06

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