Die Altersvorsorge von Selbstständigen soll künftig teilweise vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt werden. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss dazu heute mit den Stimmen der Regierungskoalition am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf. Er sieht beispielsweise vor, Inhabern von Handwerksbetrieben bei Insolvenz zu erlauben, eine Gesamtsumme von bis zu 238.000 Euro als unpfändbar zu erklären, wenn das Geld für die Altersvorsorge angelegt ist.
Eine jährliche Begrenzung der unpfändbaren Schulden ist vorgesehen. Ein beispielsweise Pleite gegangener 20-Jähriger darf 2.000 Euro jährlich für seine Altervorsorge abziehen, ein 61-Jähriger 9.000 Euro. Die Leistung darf laut Gesetzentwurf allerdings nicht vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Als Ausnahme gilt der Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Als Anspruchsberechtigte sollen auch Hinterbliebene gelten. Die von der Regierung ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf die lebenslange Rente hat der Ausschuss erweitert auf Verträge, die der Sicherung der Altersvorsorge dienen. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.