Kampfmittelräumung

Auch heute, über 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, finden sich noch regelmäßig scharfe alte Bomben, die regelmäßig den Kampfmittelräumdienst anrücken lassen.

Wer sich für die rechtlichen Einzelheiten interessiert: Das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben hierzu jetzt gemeinsam eine Sammlung von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) herausgegeben. Diese findet sich im Internetangebot des BMF.

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