Der Rat der EU hat am 11. Dezember 2006 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Zahlungsbefehls leichter einfordern zu können. Der Europäische Zahlungsbefehl ist mit dem Mahnbescheid des deutschen Rechts vergleichbar. Insbesondere der bürokratische Aufwand und die höheren Kosten, die bislang mit der Einziehung einer Forderung im Ausland verbunden waren ? beispielsweise durch das Exequaturverfahren ? sollen durch das Europäische Mahnverfahren verringert werden. Die Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Sie wird voraussichtlich im Januar 2007 im Amtsblatt veröffentlicht, gilt jedoch erst ab dem 11. Dezember 2009.