Ansparabschreibung und der Investitionszeitpunkt

Die Ansparrücklage setzt nicht voraus, dass der voraussichtliche Investitionszeitpunkt in der Buchführung oder den Aufzeichnungen für die Gewinnermittlung ausgewiesen wird.

Die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004) hat der Bundesfinanzhof jetzt gekippt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. September 2006 – XI R 28/05

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