Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene

Die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene ist dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnlich und damit keine gewerbliche, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. September 2006 – XI R 64/05

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!