Zahlungsverjährung bei Handlungsunfähigkeit

Eine Pfändungsverfügung des Finanzamts gegen einen Dritten unterbricht die Zahlungsverjährung auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner in dem betreffenden Zeitpunkt keine passive Handlungsfähigkeit besitzt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. November 2006 – VII R 68/05