Import von China-Textilien

Nach Wiedereinführung von Höchstmengen bei der Einfuhr bestimmter Textilien und Bekleidungserzeugnisse mit Ursprung in China trat am 20.07.2005 die erste Quotenerschöpfung ein. Betroffen sind seitdem Waren der Kategorie 5 (Pullover), die ab 13.07.2005 aus China versandt werden bzw. worden sind. Nunmehr sind auch seit dem 09.08.2005 die Quoten für die Einfuhr von Waren der Kategorie 6 (Hosen), seit dem 18.08.2005 Waren der Kategorie 7 (Blusen) sowie seit dem 22.08.2005 Waren der Kategorie 31 (Büstenhalter), Waren der Kategorie 115 (Garne aus Flachs) und Waren der Kategorie 4 (Oberhemden, T-Shirts), die ab 13.07.2005 aus China versandt werden bzw. worden sind, erschöpft. Das bedeutet: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erteilt dem BAFA derzeit keine Bestätigung bzw. Freigabe zur Ausstellung von Einfuhrgenehmigungen für solche Waren. Nicht von der Quotenerschöpfung betroffen sind Waren, die im Zeitraum A (vor dem 11. Juni 2005) oder im Zeitraum B (ab dem 11. Juni bis 12. Juli 2005) versandt wurden. Mengen aus Zeitraum A werden nicht auf die Quote angerechnet. Einfuhrdokumente werden innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit erteilt. Mengen aus Versandzeitraum B werden auf die Quote zwar angerechnet, das Bundesamt erteilt jedoch eine Einfuhrgenehmigung auch ohne die entsprechende Bestätigung der Kommission.

(Mitteilung des BAFA vom 23.08.2005)

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!