Änderungen bei den Warentarifnummern

Der Weltzollrat hat Änderungen an der durch die Weltzollorganisation verwalteten, weltweit gültigen Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels beschlossen. Diese Änderungen sind nunmehr zum Jahresbeginn 2007 durch die „Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 vom 17. Oktober 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif“ auch in der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt.

Dieses Harmonisierte System beschreibt die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer. In der EU wird dieses System sodann durch die Kombinierte Nomenklatur um zwei weitere Stellen erweitert. Anhand dieser achtstelligen Nummer können Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden.

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