Erhöhung der Tabaksteuer

Aufgrund des „Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze“ vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2924) erfolgt am 01. September 2005 eine weitere Tabaksteuererhöhung.

Dabei wird die Tabaksteuer auf Zigaretten erneut um durchschnittlich 1,2 Cent je Stück Zigarette erhöht. Auch die Tabaksteuer für Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erhöht sich.

Aber noch ist ja Zeit, sich zu alten Preisen einzudecken – oder aber mit dem Rauchen aufzuhören.

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