Am 20. Januar 2007 ist das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz in seinen wesentlichen in Kraft getreten, mit dem die Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG abgeschlossen ist. Wesentliche Neuerungen dieses Gesetzes sind das Wertpapierhandelsgesetz (Art. 1 des Umsetzungsgesetzes) sowie die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (Artikel 2 des Umsetzungsgesetzes).