„Hilfen für Helfer“

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer“) verabschiedet und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetzentwurf das Gemeinnützigkeitsrecht und das Spendenrecht neu regeln.

Besonders hervorzuheben sind folgende beabsichtigten neuen Regelungen:

  • Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 ? jährlich.
  • Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 ? auf 2.100 ?.
  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 ? Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
  • Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z.B. Freikarten).
  • Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 ? auf 750.000 ?.
  • Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.

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