Der Rat der Justiz- und Innenminister der EU hat politisches Einvernehmen darüber erzielt, die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags von Prüm/Eifel in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Der entsprechende Beschlussentwurf soll unverzüglich dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme übermittelt werden.
Der von sieben europäischen Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien) am 27. Mai 2005 geschlossene und nach dem Ort der Unterzeichnung benannte Vertrag von Prüm sieht die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vor. Neun weitere Mitgliedstaaten (Finnland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Bulgarien, Rumänien und Griechenland) haben inzwischen schon ihre Absicht zum Vertragsbeitritt erklärt. Deutschland und Österreich stehen seit Anfang Dezember in einem ersten automatisierten Informationsabgleich; Spanien wird in Kürze folgen.
Auf Grundlage des Vertrages ist es möglich, dass sich die beteiligten Staaten untereinander einen automatisierten Zugriff auf bestimmte nationale Datenbanken gewähren. Das Verfahren stellt einen Quantensprung im Bereich des grenzüberschreitenden Datenaustausches dar. So können die Vertragsstaaten im Rahmen eines direkten lesenden Online-Vollzugriffs Fahrzeugregisterdaten gegenseitig abrufen. DNA-Analyse-Dateien und daktyloskopische Dateien (Fingerabdrücke) werden dem anderen Vertragspartner jeweils im Wege eines Hit-/No-Hit-Systems geöffnet. Die abfragende Stelle erhält damit innerhalb weniger Minuten unmittelbar und automatisch die Information, ob zu dem Profil ein Treffer im Datensystem des Vertragspartners vorliegt oder nicht. Die Übermittlung von weitergehenden Informationen, wie personenbezogene Daten, erfolgt im Rahmen der Rechtshilfe.
Regelungen zum Datenaustausch werden ebenfalls im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus und reisender Gewalttäter getroffen: Zur Verhinderung terroristischer Straftaten können personenbezogene Informationen über terroristische Gefährder übermittelt werden. Zu präventiven Zwecken ermöglicht der Vertrag den Austausch von Informationen im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter, wie etwa Hooligans.
Durch den Vertrag von Prüm wird darüber hinaus auch die polizeiliche Zusammenarbeit durch operative Maßnahmen intensiviert. So ermöglicht der Vertrag gemeinsame Einsatzformen wie die Durchführung von gemeinsamen Streifen oder die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf Polizeibeamte der anderen Vertragsstaaten. Beispielsweise können Polizeibeamte zur Verstärkung der Sicherheit bei Großereignissen in einem anderen europäischen Land mit allen Rechten und Pflichten des Gastlandes ausgestattet werden.
Infolge seiner Zielsetzung, die europäische Zusammenarbeit weiter zu entwickeln, ist der Vertrag von Prüm bereits von Beginn an auf die Überführung in den Rahmen der Europäischen Union angelegt worden.