Kuh-Pächter

Der Pächter „von der Milcherzeugung dienenden Produktionsmitteln“ ist für Zwecke der Milch-Garantiemengen-Abgabe Milcherzeuger, wenn er die gepachteten Produktionsmittel selbständig bewirtschaftet. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen. Bei kurzen Pachtzeiten kann die Annahme einer selbständigen Bewirtschaftung mit Erfahrungssätzen unvereinbar sein.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 4. Dezember 2006 – VII B 316/05

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