AGBs beim Internetkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Käufer vor Vertragsschluss Gelegenheit hatte, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen. Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 2006 – I ZR 75/03