Widerruf bei geschlossenen Immobilienfonds

Auf den Widerruf einer Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Immobilienfonds sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar. Danach hat der widerrufende Gesellschafter einen Anspruch gegen den Fonds auf Zahlung des Abfindungsguthabens.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 2006 – II ZR 218/04